Bremer Verfahrensbeistand

ADVENTURE TEAM
Kai Stücklen
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"ES GIBT KEINEN ZWEITEN ERSTEN EINDRUCK"
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Informieren Sie sich auf dieser Seite über meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand.




INFOS


 
WAS IST MEIN AUFTRAG?


Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist im § 158 FamFG wie folgt definiert:
 
(...) Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
 
Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.
 
Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
 
Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen und die Beauftragung zu begründen.
 
Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen.
 
Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes. (...)



WIE ARBEITE ICH?


Nachdem ich als Verfahrensbeistand über das Gericht beauftragt werde, nehme ich Kontakt zu den personensorgeberechtigeten Personen (in der Regel die Eltern bzw. ein alleinerziehender Elternteil) auf. Wenn es der Einzelfall erfordert, werde ich zu weiteren verfahrensbeteiligten Personen Kontakt aufnehmen.

Wir werden einen Termin vereinbaren und ich stelle mich persönlich vor. In diesem Kontakt werde ich meine Aufgabe vorstellen und mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen über die aktuelle Situation und den vorliegenden Konflikt sprechen. Bei kleinen Kindern, die aufgrund des Alters noch nicht ihre Situation schildern können, wird ein vertrauensvolles Gespräch mit der Person geführt, welche das Kind versorgt.

Diese exemplarische Darstellung soll Ihnen einen Überblick über meine Herangehensweise verschaffen.
 
Jedes Verfahren ist so unterschiedlich wie die Menschen, die in diesem Verfahren involviert sind.
Ein "Abarbeiten nach Schema F" werden Sie bei meiner Arbeitsweise nicht finden.



"ES GIBT KEINEN ZWEITEN ERSTEN EINDRUCK!"

 
Auch wenn die Beteiligten des Verfahrens durch den aktuellen Konflikt belastet sind, darf zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens vergessen werden: Das Kind bzw. der Jugendliche soll durch das laufende Verfahren so wenig wie möglich belastet werden. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe dies umzusetzen.

Wichtig ist die gelingende erste Kontaktaufnahme zum Kind bzw. zum Jugendlichen. Um eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu schaffen sind die Personen, bei denen das Kind lebt, als "Experten für das Kind" für mich unerlässliche Bündnispartner.

Falls Sie meine Rolle nicht einschätzen können oder Sorge haben, dass meine Tätigkeit für Sie unangenehme Folgen haben könnte – sprechen Sie mit mir offen und ohne Scheu darüber. Durch Ihre emotionale Zustimmung zum Kontakt mit mir wird das Kind bzw. der Jugendliche sich auf mich einlassen können und ich kann das Kind bzw. den Jugendlichen durch meine Tätigkeit entlasten. Dies muss unser gemeinsames Ziel darstellen.

ÜBER MICH
Kai Stücklen
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Geboren wurde ich im April 1977 - aufgewachsen bin ich in Bremen. Durch meine mehrjährige hauptamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst habe ich es gelernt mich sehr schnell auf mein Gegenüber einzustellen. Wie ist das zu verstehen?

Eine Schlägerei im Trinkermilieu und ein unmittelbar darauf folgender Einsatz mit der Versorgung eines Akademikers mit Schlaganfall erfordern eine unterschiedliche Herangehensweise an mein Gegenüber.
 
Dies ist in der Sozialen Arbeit nicht anders. Durch meine beruflichen Tätigkeiten, mein Studium der Sozialen Arbeit und meine Aufgaben als staatlich anerkannter Diplomsozialarbeiter habe ich die Kompetenz vorurteilsfrei auf jeden Menschen zuzugehen, den ich im beruflichen Kontext kennenlernen darf.

Als fallführender Sozialarbeiter im Jugendamt sind mir die Abläufe des familiengerichtlichen Verfahrens und das Spektrum der Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII vertraut. Auch hochstrittige und komplexe Fallkonstellationen habe ich -von 2008 bis 2013 in Bremen/Tenever und derzeit im Landkreis Verden- bearbeitet und durch den Ansatz des Case Management geführt.
 
Die beratende Tätigkeit bei der Sicherung des Kindeswohls als insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 8a SGB VIII spiegelt sich ebenfalls in meiner beruflichen Erfahrung wider.
Zertifikate & Fortbildungen
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Hier finden Sie eine Übersicht meiner Zertifikate & Fortbildungen:
(Ein Klick auf den Dateinamen öffnet eine PDF-Datei)









KONTAKT
Kai Stücklen Verfahrensbeistand

 Postfach 45 01 43 • 28295 Bremen

 0173 80 52 046

 kontakt@bremer-verfahrensbeistand.de

 www.bremer-verfahrensbeistand.de




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